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1. Geltungsbereich und Änderungen
- Soweit diese AGB, die jewei-
ligen Leistungsbeschreibun- gen oder Preislisten keine abweichenden Regelungen treffen, gelten die anwend- baren gesetzlichen Bestim- mungen, insbesondere das AGB-Gesetz.
- Gebäudeservice
Rüdiger Weichbrodt ist be- rechtigt die AGB, die jewei- ligen Leistungsbeschreibun- gen und Preislisten zu ändern Die Änderungen werden den Kunden der Gebäudeservice Rüdiger Weichbrodt schriftlich mitgeteilt. Bei Änderungen der Umsatzsteuer (Mwst), kann Gebäudeservice Rüdiger Weichbrodt die Preis- liste der Kostenänderung ent- sprechend anpassen, ohne dass ein Kündigungsrecht des Kunden besteht.
2. Allgemeine Liefer- und Leistungspflicht
- Soweit nichts anderes schrift-
lich vereinbart ist, gelten für diese und alle zukünftigen Bestellungen /Beauftragun- gen die Allgemeinen Bestell- und Lieferbedingungen der Gebäudeservice Rüdiger Weichbrodt. Entgegenstehende oder zu- sätzliche Bedingungen des Auftraggebers („AG“) binden uns nur, wenn wir diesen nicht ausdrücklich wider- sprechen.
- Jede Bestellung/Beauftra-
gung wird von uns innerhalb von 2 Wochen schriftlich bestätigt. Ansonsten gilt der Grundsatz der schweigenden Zustimmung.
- Unsere Angebote sind frei-
bleibend. Lieferungen erfol- gen zu den am Tage der Leistung/Versandes gültigen Preise unserer Leistungs- und Verkaufspreisliste. Lieferzeiten und Lieferfristen sind, sofern sie nicht schrift- lich bestätigt wurden, unver- bindlich.
- Etwaige mündliche Neben-
abreden sind schriftlich niederzulegen.
3. Einschränkungen der Liefer- und Leistungspflicht
- Wenn
der Gebäudeservice Rüdiger Weichbrodt an der Erfüllung ihrer Ver- pflichtungen durch den Ein- tritt unvorhergesehener Er- eignisse, die die Gebäude- service Rüdiger Weichbrodt oder deren Zulieferer betref- fen, gehindert wird und die wir auch mit der nach den Umständen zumutbaren Sorg falt nicht abwenden können, z.B. höhere Gewalt, Krieg, innere Unruhen, Streik und Aussperrung, so ver- längert sich die Leistungsfrist um die Dauer der Behinder- ung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.
- Die Leistungsverpflichtung
von Gebäudeservice Rüdiger Weichbrodt gilt vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbeliefer ung von Vorleistungen Dritter soweit wir mit der erforder lichen Sorgfalt ein kon- gruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben und die nicht richtige oder recht- zeitige Lieferung nicht auf inem Verschulden von uns beruht.
- Wir werden unsere Kunden
unverzüglich über die Nicht- verfügbarkeit der Leistungen informieren und bereits gezahlte Entgelte für nicht verfügbare Leistungen unverzüglich erstatten.
- Bei Störung der Geschäfts-
grundlage, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Rahmen eines Dauerschuld- verhältnisses oder wenn über das Vermögen des Auftrag- gebers das Insolvenzver- fahren beantragt wird und der Gebäudeservice Rüdiger Weichbrodt den Vertrag noch nicht oder nicht vollständig erfüllt hat, ist die Gebäude- service Rüdiger Weichbrodt in jedem Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
- Etwaige vertraglich festge-
legte Leistungsnachweise und die Abnahme sind für uns kostenfrei vorzunehmen und von beiden Parteien schriftlich zu protokollieren.
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4. Rechnung und Zahlung
- Rechnungen werden von uns in
doppelter Ausfertigung ausge- stellt, wobei die zweite Ausfer- tigung deutlich als solche ge- kennzeichnet ist. In der Rechnung sind die Bestell-/Artikel-/Material- nummer aufgeführt. Jede Rechnung weist die ge- setzlich gültige Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer), soweit keine anderen gesetzlichen Bestim- mungen das vorsehen, separat aus. Die Zusendung der Rechnung wird gesondert an die in der Bestellung /Beauftragung angegebene Rechnungsan- schrift erfolgen. Soweit nichts anderes verein- bart, sind Rechnungen die Dienst- und Serviceleistungen beinhalten sofort und ohne jeglichen Abzug bar zu be - zahlen, soweit keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.
- Bei Verkaufsrechnungen gilt
grundsätzlich folgende Zahlungsbedingung: 14 Tage 2% Skonto. 30 Tage netto ab Rechnungsdatum.
- Bei Zahlungsverzug sind wir
berechtigt Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz der europäischen Zentralbank zu verlangen
- Wir können Mahnkosten in
Höhe von EUR 5,00 pro Schreiben, nachdem die Verzugsetzung erfolgte, ansetzen.
- Aufrechnung und Zurückbe-
haltung sind ausgeschlossen, es sei den, dass die Aufrech- nungsforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt wurde.
- Befindet sich der Käufer/Kunde
uns gegenüber mit irgend- welchen Zahlungsverpflichtun- gen in Verzug, so behalten wir uns vor alle bestehenden For- derungen sofort fällig zu stellen.
- Wir behalten uns das Eigentum
aus sämtlichen von uns gelieferten Waren vor, bis alle Forderungen aus unseren Lieferungen und Leistungen erfüllt sind.
- Erfüllt der Käufer/Kunde die
vereinbarten Zahlungsbeding- ungen nach Mahnung nicht, sind wir berechtigt, die von uns gelieferten Waren und Ersatz- teile montiert oder nicht montiert jederzeit in unseren Besitz zu nehmen. Der Kunde räumt uns das Recht ein, unsere Vorbehaltsware an jedem Ort zu übernehmen, wir sind auch zur Demontage berechtigt.
- Eine uns zugesandte Mängel-
rüge ist rechtzeitig erfolgt, sofern sie bei offenen Mängeln der Gebäudeservice Rüdiger Weichbrodt innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Fest- stellung des Mangels mitgeteilt wird.
- Bei versteckten Mängeln, die
innerhalb der gesetzlich vorge- gebenen Frist entdeckt werden, gilt ebenso die Mitteilungsfrist von 2 Wochen ab Entdeckung.
7. Mängelansprüche, Haftung, Verjährung
- Bei Mängeln kann der Kunde
- neben den gesetzlich geregelten Ansprüchen und Rechten - verlangen, dass der Auftragnehmer, also der Gebäudeservice Rüdiger Weichbrodt, die Nacherfüllung kostenlos und unverzüglich vornimmt.
- Die gesetzlichen und/oder
vertraglich vereinbarten An- sprüche und Rechte bei Sach- mängeln verjähren, soweit das Gesetz und/oder der Vertrag keine längeren Fristen vorsehen, zwei Jahre nach Ablieferung oder Abnahme der Leistung.
- Im Übrigen haften wir für Sach
und Vermögensschäden nicht, sofern diese von uns, einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einfach fahrlässig verursacht wurden.
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8. Kündigung von Wartungsverträgen
- Jede der Vertrags-
parteien ist berechtigt, den geschlossenen Wartungsvertrag frühestens 1 Monat vor Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit, zu kündigen. Erfolgt dies nicht, ver- längert sich das Vertragsverhältnis automatisch um 1 Jahr und kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalender- halbjahres gekündigt werden.
- Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
9. Auskunft bei Anbahnung von Geschäftsbeziehungen
- Der Gebäudeservice
Rüdiger Weichbrodt ist berechtigt, bei der für den Wohnsitz des Kunden zuständigen Schutzgemeinschaft für Allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) Auskünfte einzuholen. Diese abgefragten Daten dienen nur der Bonitätsprüfung und werden nur für diese Zwecke verwendet.
10. Gerichtsstand
- Gerichtsstand für alle
Rechtsstreitigkeiten ist Hanau am Main, sofern der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört.
- Wir können unsere aus
Verträgen resultier enden Ansprüche auch bei den Gerichten des allgemeinen Gerichts- standes des Kunden geltend machen. Für sämtliche Rechtsbe- ziehungen gilt aus- schließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11. Teilnichtigkeit
- Sollten einzelne Bestim-
mungen dieser Allge- meinen Geschäftsbe- dingungen ganz oder teilweise rechtsunwirk- sam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestim- mungen davon unbe- rührt.
12. Abweichende AGB
- Abweichende allge-
meine Geschäftsbeding- ungen des Kunden gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn der Gebäudeservice Rüdiger Weichbrodt ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
im November 2004 Gebäudeservice Rüdiger Weichbrodt
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