AGB

Unsere
Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Gebäudeservice Rüdiger Weichbrodt

1. Geltungsbereich und
    Änderungen

  • Soweit diese AGB, die jewei-
    ligen Leistungsbeschreibun-
    gen oder Preislisten keine
    abweichenden Regelungen treffen, gelten die anwend-
    baren gesetzlichen Bestim-
    mungen, insbesondere das
    AGB-Gesetz.
  • Gebäudeservice
    Rüdiger Weichbrodt ist be-
    rechtigt die AGB, die jewei-
    ligen Leistungsbeschreibun-
    gen und Preislisten zu ändern
    Die Änderungen werden den
    Kunden der Gebäudeservice
    Rüdiger Weichbrodt schriftlich mitgeteilt. Bei Änderungen
    der Umsatzsteuer (Mwst),
    kann Gebäudeservice
    Rüdiger Weichbrodt die Preis-
    liste der Kostenänderung ent-
    sprechend anpassen, ohne
    dass ein Kündigungsrecht des
    Kunden besteht.

2. Allgemeine Liefer- und
    Leistungspflicht

  • Soweit nichts anderes schrift-
    lich vereinbart ist, gelten für
    diese und alle zukünftigen
    Bestellungen /Beauftragun-
    gen die Allgemeinen Bestell-
    und Lieferbedingungen der
    Gebäudeservice
    Rüdiger Weichbrodt.
    Entgegenstehende oder zu-
    sätzliche Bedingungen des
    Auftraggebers („AG“) binden
    uns nur, wenn wir diesen
    nicht ausdrücklich wider-
    sprechen.
  • Jede Bestellung/Beauftra-
    gung wird von uns innerhalb
    von 2 Wochen schriftlich
    bestätigt. Ansonsten gilt der
    Grundsatz der schweigenden
    Zustimmung.
  • Unsere Angebote sind frei-
    bleibend. Lieferungen erfol-
    gen zu den am Tage der
    Leistung/Versandes gültigen
    Preise unserer Leistungs- und
    Verkaufspreisliste.
    Lieferzeiten und Lieferfristen
    sind, sofern sie nicht schrift-
    lich bestätigt wurden, unver-
    bindlich.
  • Etwaige mündliche Neben-
    abreden sind schriftlich
    niederzulegen.

3. Einschränkungen der Liefer-
    und Leistungspflicht

  • Wenn
    der Gebäudeservice
    Rüdiger Weichbrodt
    an der Erfüllung ihrer Ver-
    pflichtungen durch den Ein-
    tritt unvorhergesehener Er-
    eignisse, die die Gebäude-
    service Rüdiger Weichbrodt
    oder deren Zulieferer betref-
    fen, gehindert wird und die
    wir auch mit der nach den
    Umständen zumutbaren
    Sorg falt nicht abwenden
    können, z.B. höhere Gewalt,
    Krieg, innere Unruhen, Streik
    und Aussperrung, so ver-
    längert sich die Leistungsfrist
    um die Dauer der Behinder-
    ung zuzüglich einer
    angemessenen Anlaufzeit.
  • Die Leistungsverpflichtung
    von
    Gebäudeservice
    Rüdiger Weichbrodt
    gilt vorbehaltlich richtiger und
    rechtzeitiger Selbstbeliefer
    ung von Vorleistungen Dritter
    soweit wir mit der erforder
    lichen Sorgfalt ein kon-
    gruentes Deckungsgeschäft
    abgeschlossen haben und die
    nicht richtige oder recht-
    zeitige Lieferung nicht auf
    inem Verschulden von uns beruht.
  • Wir werden unsere Kunden
    unverzüglich über die Nicht-
    verfügbarkeit der Leistungen
    informieren und bereits
    gezahlte Entgelte für nicht
    verfügbare Leistungen
    unverzüglich erstatten.
  • Bei Störung der Geschäfts-
    grundlage, bei Vorliegen
    eines wichtigen Grundes im
    Rahmen eines Dauerschuld-
    verhältnisses oder wenn über
    das Vermögen des Auftrag-
    gebers das Insolvenzver-
    fahren beantragt wird und
    der Gebäudeservice Rüdiger
    Weichbrodt den Vertrag noch
    nicht oder nicht vollständig
    erfüllt hat, ist die Gebäude-
    service Rüdiger Weichbrodt
    in jedem Fall berechtigt, vom
    Vertrag zurückzutreten.
  • Etwaige vertraglich festge-
    legte Leistungsnachweise und
    die Abnahme sind für uns
    kostenfrei vorzunehmen und
    von beiden Parteien
    schriftlich zu protokollieren.

4. Rechnung und Zahlung

  • Rechnungen werden von uns in
    doppelter Ausfertigung ausge-
    stellt, wobei die zweite Ausfer-
    tigung deutlich als solche ge-
    kennzeichnet ist.
    In der Rechnung sind die
    Bestell-/Artikel-/Material-
    nummer aufgeführt.
    Jede Rechnung weist die ge-
    setzlich gültige Umsatzsteuer
    (Mehrwertsteuer), soweit keine
    anderen gesetzlichen Bestim-
    mungen das vorsehen, separat
    aus.
    Die Zusendung der Rechnung
    wird gesondert an die in der
    Bestellung /Beauftragung
    angegebene Rechnungsan-
    schrift erfolgen.
    Soweit nichts anderes verein-
    bart, sind Rechnungen die
    Dienst- und Serviceleistungen
    beinhalten sofort und ohne
    jeglichen Abzug bar zu be -
    zahlen, soweit keine anderen schriftlichen Vereinbarungen
    getroffen wurden.
  • Bei Verkaufsrechnungen gilt
    grundsätzlich folgende
     Zahlungsbedingung:
    14 Tage 2% Skonto.
    30 Tage netto
    ab Rechnungsdatum.
  • Bei Zahlungsverzug sind wir
    berechtigt Zinsen in Höhe von
    8% über dem Basiszinssatz der
    europäischen Zentralbank zu
    verlangen
  • Wir können Mahnkosten in
    Höhe von EUR 5,00
    pro Schreiben, nachdem die
    Verzugsetzung erfolgte,
    ansetzen.
  • Aufrechnung und Zurückbe-
    haltung sind ausgeschlo
    ssen,
    es sei den, dass die Aufrech-
    nungsforderung unbestritten
    oder rechtskräftig festgestellt
    wurde.
  • Befindet sich der Käufer/Kunde
    uns gegenüber mit irgend-
    welchen Zahlungsverpflichtun-
    gen in Verzug, so behalten wir
    uns vor alle bestehenden For-
    deru
    ngen sofort  fällig
    zu stellen.
  • 5. Eigentumsvorbehalt
  • Wir behalten uns das Eigentum
    aus sämtlichen von uns
    gelieferten Waren vor, bis alle
    Forderungen aus unseren
    Lieferungen und Leistungen erfüllt sind.
  • Erfüllt der Käufer/Kunde die
    vereinbarten Zahlung
    sbeding-
    ungen nach Mahnung nicht,
    sind wir berechtigt, die von uns
    gelieferten Waren und Ersatz-
    teile montiert oder nicht
    montiert jederzeit in unseren
    Besitz zu nehmen. Der Kunde
    räumt uns das Recht ein,
    unsere Vorbehaltsware an
    jedem Ort zu übernehmen, wir
    sind auch zur Demontage
    berechtigt.
  • 6 Mängelrüge
  • Eine uns zugesandte Mängel-
    rüge ist rechtzeitig erfolgt,
    sofern sie bei offenen Mängeln
    der Gebäudeservice Rüdiger
    Weichbrodt innerhalb einer
    Frist von 2 Wochen ab Fest-
    stellung des Mangels mitgeteilt
    wird.
  • Bei versteckten Mängeln, die
    innerhalb der gesetzlich vorge-
    gebenen Frist entdeckt werden,
    gilt ebenso die Mitteilungsfrist
    von 2 Wochen ab Entdeckung.

7. Mängelansprüche, Haftung,
    Verjährung

  • Bei Mängeln kann der Kunde
    - neben den gesetzlich
      geregelten Ansprüchen und
      Rechten - verlangen, dass
    der  Auftragnehmer, also der
    Gebäudeservice
    Rüdiger Weichbrodt,
    die Nacherfüllung kostenlos
    und unverzüglich vornimmt.
  • Die gesetzlichen und/oder
    vertraglich vereinbarten An-
    sprüche und Rechte bei Sach-
    mängeln verjähren, soweit das
    Gesetz und/oder der Vertrag
    keine längeren Fristen
    vorsehen, zwei Jahre nach
    Ablieferung oder Abnahme der
    Leistung.
  • Im Übrigen haften wir für Sach
    und Vermögensschäden nicht,
    sofern diese von uns, einem
    gesetzlichen Vertreter oder
    Erfüllungsgehilfen einfach
     fahrlässig verursacht wurden.

 

 

8. Kündigung von
   Wartungsverträgen

  • Jede der Vertrags-
    parteien ist berechtigt,
    den geschlossenen
    Wartungsvertrag
    frühestens 1 Monat vor
    Ablauf der vereinbarten
    Mindestlaufzeit, zu
    kündigen.
    Erfolgt dies nicht, ver-
    längert sich das
    Vertragsverhältnis
    automatisch um 1 Jahr
    und kann mit einer Frist
    von einem Monat zum
    Ende eines Kalender-
    halbjahres gekündigt
    werden.
  • Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

9. Auskunft bei Anbahnung
    von
    Geschäftsbeziehungen

  • Der Gebäudeservice
    Rüdiger Weichbrodt
    ist berechtigt, bei der
    für den Wohnsitz des
    Kunden zuständigen
    Schutzgemeinschaft
    für Allgemeine
    Kreditsicherung
    (SCHUFA)
    Auskünfte einzuholen.
    Diese abgefragten
    Daten dienen nur der
    Bonitätsprüfung und
    werden nur für diese
    Zwecke verwendet.

10. Gerichtsstand

  • Gerichtsstand für alle
    Rechtsstreitigkeiten ist
    Hanau am Main,
    sofern der Kunde eine
     juristische Person des
    öffentlichen Rechts, ein
    öffentlich rechtliches
    Sondervermögen oder
    Kaufmann ist und der
    Vertrag zum Betrieb
    seines Handelsgewerbes
    gehört.
  • Wir können unsere aus
    Verträgen resultier
    enden Ansprüche auch
    bei den Gerichten des
    allgemeinen Gerichts-
    standes des Kunden
    geltend machen.
    Für sämtliche Rechtsbe-
    ziehungen gilt aus-
    schließlich das für die
    Rechtsbeziehungen
    inländischer Parteien
    maßgebliche Recht der
    Bundesrepublik
    Deutschland.

11. Teilnichtigkeit

  • Sollten einzelne Bestim-
    mungen dieser Allge-
    meinen Geschäftsbe-
    dingungen ganz oder
    teilweise rechtsunwirk-
    sam sein oder werden,
    bleibt die Wirksamkeit
    der übrigen Bestim-
    mungen davon unbe-
    rührt.

12. Abweichende AGB

  • Abweichende allge-
    meine Geschäftsbeding-
    ungen des Kunden
    gelten nicht.
    Sie finden auch dann
    keine Anwendung, wenn
    der
    Gebäudeservice
    Rüdiger Weichbrodt
    ihnen nicht ausdrücklich
    widerspricht.





 

im November 2004
Gebäudeservice
Rüdiger Weichbrodt